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SAP verkauft das „autonome Unternehmen“, doch was der Konz­ern tat­säch­lich anbi­etet, sind Agen­ten, die inner­halb fremder Regel­w­erke han­deln. Dieser Beitrag geht eine Frage weit­er: Was ändert sich für die Unternehmensführung, wenn Agen­ten Regeln nicht nur befol­gen, son­dern selb­st ausle­gen oder gar entwer­fen? Die vor­läu­fige Antwort: Mit jed­er Stufe wächst das Pro­duk­tiv­itätspoten­zial, aber der Eng­pass wan­dert. Erst ist es die Kon­trol­lka­paz­ität, dann die Urteil­ska­paz­ität, schließlich die Legit­i­ma­tion­ska­paz­ität. Und die Man­age­men­tauf­gabe ver­schiebt sich von der Auf­sicht zur Ver­fas­sungs­ge­bung.


Im vor­ange­gan­genen Beitrag zu den Aus­sagen des SAP-Vor­standsvor­sitzen­den Chris­t­ian Klein stand ein Satz im Mit­telpunkt, der wichtiger ist als der Pro­duk­t­name, den er rel­a­tiviert: Ein KI-Agent werde in kri­tis­chen Unternehmens­bere­ichen auch kün­ftig nicht voll­ständig autonom han­deln, am Ende trage immer ein Men­sch die Ver­ant­wor­tung. Daraus fol­gte die These, dass SAP im Kern regel­ge­bun­dene Agen­ten anbi­etet und dass sich die eigentliche Man­age­men­tauf­gabe auf die Gestal­tung der Ver­ant­wor­tungss­chnittstelle ver­lagert.

Diese These ver­langt nach ein­er Ver­tiefung. Denn „regel­ge­bun­den“ ist nur eine von mehreren denkbaren For­men, in denen ein Agent in eine Organ­i­sa­tion einge­bun­den sein kann. Die Kon­se­quen­zen für Man­age­ment und Pro­duk­tiv­ität unter­schei­den sich je nach Form erhe­blich.

Drei Formen der Einbindung

Einen hil­fre­ichen Zugang bietet der Sozi­ologe Niklas Luh­mann, der Organ­i­sa­tio­nen in seinem Werk „Organ­i­sa­tion und Entschei­dung“ als Sys­teme beschreibt, die aus Entschei­dun­gen beste­hen und sich über Entschei­dun­gen repro­duzieren. Zen­tral ist dabei der Begriff der Entschei­dung­sprämis­sen: Fes­tle­gun­gen, die kün­fti­gen Entschei­dun­gen einen Rah­men geben, ohne sie im Einzel­nen vor­wegzunehmen. Luh­mann unter­schei­det vor allem Pro­gramme (Regeln, nach denen entsch­ieden wird), Kom­mu­nika­tion­swege (wer mit wem worüber entschei­det) und Per­son­al (wer entschei­det). Bei den Pro­gram­men tren­nt er Kon­di­tion­al­pro­gramme, die nach dem Muster „wenn A, dann B“ funk­tion­ieren, von Zweck­pro­gram­men, die ein Ziel vorgeben und die Wahl der Mit­tel offen­lassen.

Aus dieser Unter­schei­dung lassen sich drei For­men ableit­en, in denen ein Agent an Entschei­dun­gen beteiligt sein kann.

Ein regel­ge­bun­den­er Agent vol­lzieht Kon­di­tion­al­pro­gramme. Er prüft eine Rech­nung gegen Bestel­lung und Warenein­gang, bucht bei Übere­in­stim­mung und leit­et bei Abwe­ichung weit­er. Die Regeln kom­men von außen, der Agent wen­det sie an.

Ein regelin­tel­li­gen­ter Agent arbeit­et mit Zweck­pro­gram­men. Er erhält ein Ziel und einen Regel­rah­men und entschei­det selb­st, welche Regel im Einzelfall greift, wie eine unklare Bes­tim­mung auszule­gen ist und wie mit Fällen umzuge­hen ist, die keine Regel vorherge­se­hen hat. Er befol­gt Regeln nicht nur, er inter­pretiert sie.

Ein rege­len­twer­fend­er Agent schließlich trifft Entschei­dun­gen über Entschei­dung­sprämis­sen. Er schlägt neue Freiga­begren­zen vor, struk­turi­ert Prozesse um, verän­dert Zuständigkeit­en oder for­muliert Regeln, nach denen andere, Men­schen wie Agen­ten, kün­ftig entschei­den. Damit berührt er genau jene Ebene, die Luh­mann als Kern dessen beschreibt, was Organ­i­sa­tio­nen von bloßen Abläufen unter­schei­det.

Erste Stufe: Regelgebundene Agenten und die Grenze der Kontrolle

Bei regel­ge­bun­de­nen Agen­ten bleibt die klas­sis­che Arbeit­steilung erhal­ten. Das Man­age­ment set­zt die Regeln, der Agent führt aus, der Men­sch prüft. Die Gov­er­nance-Frage ist ver­gle­ich­sweise über­schaubar: Die Regeln müssen vor­ab so präzise for­muliert sein, dass ein Agent sie anwen­den kann, und die Ergeb­nisse müssen stich­probe­nar­tig oder an definierten Schwellen kon­trol­liert wer­den.

Die Pro­duk­tiv­itäts­gewinne sind real, aber begren­zt, und zwar aus einem Grund, den die Ökonomin Edith Pen­rose bere­its 1959 in „The The­o­ry of the Growth of the Firm“ für das Wach­s­tum von Unternehmen beschrieben hat. Nach dem soge­nan­nten Pen­rose-Effekt ist die Wach­s­tums­geschwindigkeit eines Unternehmens durch die ver­füg­bare Man­age­men­tka­paz­ität begren­zt: Neue Aktiv­itäten müssen von erfahre­nen Führungskräften einge­führt und inte­gri­ert wer­den, und deren Aufmerk­samkeit lässt sich nicht beliebig ver­mehren. Überträgt man diesen Gedanken auf Agen­ten, ergibt sich eine Ober­gren­ze. Der Agent kann nur so viel mehr leis­ten, wie die Men­schen, die für sein Han­deln ver­ant­wortlich sind, mit­prüfen und mitver­ant­worten kön­nen.

Dabei zeigt sich ein dop­peltes Risiko. Entwed­er bleibt die Kon­trolle ern­sthaft, dann deck­elt sie die Pro­duk­tiv­ität. Oder sie wird zur For­malie, dann entste­ht Ver­ant­wor­tung ohne Ver­ständ­nis: Ein Men­sch zeich­net Vorgänge ab, die er fak­tisch nicht mehr durch­dringt. In der Sprache der Prinzi­pal-Agen­ten-The­o­rie, wie sie Michael Jensen und William Meck­ling 1976 for­muliert haben, steigen dann die Überwachungskosten nicht, sie ver­schwinden schein­bar, weil die Überwachung nur noch nominell stat­tfind­et. Das Risiko wan­dert in die Bilanz, ohne dass es jemand bemerkt.

Die Man­age­men­tauf­gabe auf dieser Stufe ist also vor allem Präzi­sion­sar­beit: Regeln expliz­it machen, die bis­lang im Erfahrungswis­sen der Mitar­beit­er lagen, Schwellen definieren und die Prüfka­paz­ität so bemessen, dass die Ver­ant­wor­tung nicht zur Unter­schrift verküm­mert.

Zweite Stufe: Regelintelligente Agenten und die Verschiebung des Urteils

Ein Großteil der Kosten in Ver­wal­tung­sprozessen entste­ht nicht im Regelfall, son­dern in der Aus­nahme: bei der Rech­nung ohne passende Bestel­lung, beim Ver­trag mit ungewöhn­lich­er Klausel, bei der Reisekostenabrech­nung, die keine Richtlin­ie vorge­se­hen hat. Regel­ge­bun­dene Agen­ten reichen genau diese Fälle an Men­schen weit­er. Regelin­tel­li­gente Agen­ten wür­den sie selb­st bear­beit­en. Das Pro­duk­tiv­itätspoten­zial ist deshalb deut­lich größer.

Zugle­ich verän­dert sich die Art der Kon­trolle grundle­gend. Bei regel­ge­bun­de­nen Agen­ten lässt sich ein Ergeb­nis gegen eine Regel prüfen. Bei regelin­tel­li­gen­ten Agen­ten muss die Ausle­gung geprüft wer­den, also die Frage, ob der Agent die Regel im Sinne ihres Zwecks angewen­det hat. Das ist anspruchsvoller, weil der Prüfer densel­ben Ermessensspiel­raum nachvol­lziehen muss, den der Agent genutzt hat. Der Eng­pass ver­lagert sich von der Kon­trol­lka­paz­ität zur Urteil­ska­paz­ität. Gebraucht wer­den weniger Sach­bear­beit­er und mehr Men­schen, die Ausle­gungs­fra­gen beurteilen kön­nen.

Hinzu kommt ein sub­til­erer Effekt. Wer Regeln wieder­holt auf dieselbe Weise auslegt, schafft Präze­den­zfälle. Die Ausle­gung des Agen­ten wird zur gelebten Prax­is und damit zur fak­tis­chen Regel, ohne dass sie je als Regel beschlossen wurde. Der regelin­tel­li­gente Agent wird schle­ichend zum rege­len­twer­fend­en, und zwar ohne das Ver­fahren, das für das Entwer­fen von Regeln vorge­se­hen wäre.

Richard Cyert und James March haben in „A Behav­ioral The­o­ry of the Firm“ (1963) gezeigt, dass Organ­i­sa­tio­nen Zielkon­flik­te sel­ten auflösen, son­dern nur vor­läu­fig ruhig­stellen, etwa indem ver­schiedene Ziele nacheinan­der bedi­ent oder durch Reser­ven, den soge­nan­nten organ­isatorischen Slack, abgefed­ert wer­den. Ein regelin­tel­li­gen­ter Agent, der zwis­chen wider­stre­i­t­en­den Vor­gaben abwägt, etwa zwis­chen Kosten­erspar­nis und Liefer­an­ten­beziehung, übern­immt genau diese Funk­tion. Er trifft die Abwä­gun­gen, die bis­lang in Abteilungsver­hand­lun­gen stat­tfan­den, und entzieht sie damit dem Blick der­er, die sie ver­ant­worten müssten.

Für das Man­age­ment fol­gt daraus eine neue Auf­gabe: Es muss die Ausle­gung­sprax­is der Agen­ten beobacht­en, auswerten und in regelmäßi­gen Abstän­den entschei­den, welche Ausle­gun­gen als Regel über­nom­men und welche kor­rigiert wer­den. Das ist eine Form der Recht­sprechungsauf­sicht inner­halb des Unternehmens, für die die meis­ten Organ­i­sa­tio­nen wed­er Ver­fahren noch Zuständigkeit­en haben.

Dritte Stufe: Regelentwerfende Agenten und die Frage der Legitimation

Auf der drit­ten Stufe entschei­det der Agent über Entschei­dung­sprämis­sen. Er schlägt nicht nur vor, wie ein Fall zu behan­deln ist, son­dern wie kün­ftig alle Fälle dieser Art zu behan­deln sind. Hier liegt das größte Pro­duk­tiv­itätspoten­zial, weil nicht mehr einzelne Vorgänge beschle­u­nigt wer­den, son­dern die Organ­i­sa­tion selb­st umge­baut wird. Hier liegen aber auch die tief­sten Fol­gen für das Man­age­ment.

Denn das Entschei­den über Entschei­dung­sprämis­sen ist nach Luh­manns Ver­ständ­nis keine beliebige Tätigkeit neben anderen, son­dern der Kern dessen, was Leitung in Organ­i­sa­tio­nen aus­macht. Ein Agent, der diese Ebene betritt, konkur­ri­ert nicht mehr mit Sach­bear­beit­ern, son­dern mit dem Man­age­ment selb­st.

Daraus ergibt sich die vor­läu­fige These, dass Gov­er­nance auf dieser Stufe nicht mehr als externe Kon­trolle gedacht wer­den kann. Eine Instanz, die jeden Rege­len­twurf eines Agen­ten nachträglich prüft, müsste über dieselbe Gestal­tungskom­pe­tenz ver­fü­gen wie der Agent und wäre bei hoher Änderungs­fre­quenz rasch über­fordert. Die Steuerung muss deshalb in die Ver­fas­sung des Agen­ten selb­st einge­hen: Welche Regeln darf er ändern und welche nicht? Nach welchem Ver­fahren wer­den seine Entwürfe wirk­sam? Welche Änderun­gen sind umkehrbar, welche befris­tet, welche bedür­fen der Zus­tim­mung welch­er Stelle? Das Man­age­ment gestal­tet dann nicht mehr den laufend­en Betrieb, son­dern die Insti­tu­tion, in der ein Agent Regeln entwer­fen darf.

Peter Druck­er hat in „The Prac­tice of Man­age­ment“ (1954, deutsch „Die Prax­is des Man­age­ments“) Man­age­ment als eigen­ständi­ge Prax­is beschrieben, die sich von bloßer Ver­wal­tung unter­schei­det. Auf der drit­ten Stufe entste­ht, so lässt sich ver­muten, eine neue Vari­ante dieser Prax­is: Insti­tu­tio­nengestal­tung vor der Aus­führung statt Führung und Koor­di­na­tion während des laufend­en Betriebs.

Der Eng­pass ver­lagert sich damit ein zweites Mal, von der Urteil­ska­paz­ität zur Legit­i­ma­tion­ska­paz­ität. Die entschei­dende Frage lautet nicht mehr, ob eine Regel sach­lich gut ist, son­dern wer sie in Kraft set­zen darf und wer für sie ein­ste­ht. Kleins Satz, am Ende trage immer ein Men­sch die Ver­ant­wor­tung, wird hier brüchig. Ein Men­sch kann für eine Regel, die er nicht ent­wor­fen hat und deren Begrün­dung er nur in Umris­sen ken­nt, allen­falls for­mal ein­ste­hen. Es dro­ht eine Ver­ant­wor­tungslücke, die sich nicht durch mehr Kon­trolle schließen lässt, son­dern nur durch Ver­fahren, die dem Agen­ten von vorn­here­in klare Gren­zen set­zen.

Auch die Pro­duk­tiv­itätsmes­sung stößt hier an Gren­zen. Die Wirkung ein­er geän­derten Regel zeigt sich erst über Monate, oft in Bere­ichen, die mit der Änderung schein­bar nichts zu tun haben. Und ein Agent, der Regeln entwirft, entwirft wom­öglich auch die Kenn­zahlen mit, an denen sein Erfolg gemessen wird. Die Gefahr ein­er selb­st­bezüglichen Opti­mierung, bei der der Agent vor allem die Maßstäbe erfüllt, die er selb­st geset­zt hat, ist auf dieser Stufe struk­turell angelegt.

Was daraus folgt

Stellt man die drei Stufen nebeneinan­der, zeigt sich ein Muster, das vor­läu­fig als These gel­ten kann, nicht als gesichert­er Befund. Mit jed­er Stufe wächst das Pro­duk­tiv­itätspoten­zial, weil Agen­ten tiefer in die Organ­i­sa­tion ein­greifen: erst in die Rou­tine, dann in die Aus­nahme, schließlich in die Struk­tur. Zugle­ich wan­dert der Eng­pass von der Kon­trolle über das Urteil zur Legit­i­ma­tion. Und die Man­age­men­tauf­gabe verän­dert ihren Charak­ter, von der Auf­sicht über die Ausle­gung­sprax­is zur Ver­fas­sungs­ge­bung.

Daraus ergibt sich ein Befund, der für die Debat­te um das „autonome Unternehmen“ unbe­quem ist. Die Pro­duk­tiv­itäts­gewinne der höheren Stufen set­zen organ­isatorische Vor­leis­tun­gen voraus, die keine Soft­ware liefern kann: Ver­fahren zur Über­nahme von Ausle­gun­gen, Regeln über das Ändern von Regeln, klare Zuständigkeit­en für die Inkraft­set­zung. Wer diese Vor­leis­tun­gen nicht erbringt, bleibt fak­tisch bei regel­ge­bun­de­nen Agen­ten, auch wenn er regelin­tel­li­gente oder rege­len­twer­fende ein­set­zt. Oder er erhält die Fol­gen der höheren Stufen ohne ihre Steuerung.

Kleins Vor­be­halt lässt sich vor diesem Hin­ter­grund als stille Grenzziehung lesen. Solange ein Men­sch die Ver­ant­wor­tung trägt, bewegt sich SAP im Bere­ich der ersten und besten­falls der zweit­en Stufe. Ein Unternehmen, das den Namen „autonom“ ver­di­ent, bräuchte Agen­ten der drit­ten Stufe und damit eine Neuord­nung der eige­nen Leitungsstruk­turen. Diese Neuord­nung ist keine Frage der Tech­nolo­gie, son­dern eine der Unternehmensver­fas­sung. Sie wird in den Vor­stand­se­ta­gen und Auf­sichts­gremien entsch­ieden, nicht in Wall­dorf.

Ralf Keu­per 


Quellen

Lit­er­atur

  • Cyert, Richard M. / March, James G.: A Behav­ioral The­o­ry of the Firm. Engle­wood Cliffs 1963.
  • Druck­er, Peter F.: The Prac­tice of Man­age­ment. New York 1954 (deutsch: Die Prax­is des Man­age­ments).
  • Jensen, Michael C. / Meck­ling, William H.: The­o­ry of the Firm: Man­age­r­i­al Behav­ior, Agency Costs and Own­er­ship Struc­ture. In: Jour­nal of Finan­cial Eco­nom­ics 3 (1976), S. 305–360.
  • Luh­mann, Niklas: Organ­i­sa­tion und Entschei­dung. Opladen/Wiesbaden 2000.
  • Pen­rose, Edith: The The­o­ry of the Growth of the Firm. Oxford 1959.

Web

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