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Was die Motorisierung über Jensen Huangs Reihenfolge verrät – und was sie bei KI-Agenten offenlässt
Am Montagabend eröffnete Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin den Invest-in-Germany-Gipfel. Zum Auftakt unterzeichnete die Bundesregierung mit Jensen Huang, dem Gründer und Chef des Chipherstellers Nvidia, eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit bei industrieller KI. Dann fragte Merz den Gast auf offener Bühne, wie Europa KI regulieren solle.
Huangs Antwort folgte einer Reihenfolge: Zuerst müsse die Branche die Sicherheitstechnik selbst erfinden, dann brauche es verbindliche Standards, und erst zuletzt kämen Vorgaben von Industrie und Staat. „Man kann nichts regulieren, wenn es die Technologie gar nicht gibt“, sagte er. Das Internet zu regulieren sei schwer, Internetanwendungen zu regulieren nicht; dort solle man ansetzen. Dem Bericht von heise zufolge hörte der Kanzler das gern, denn er will KI mindestens europäisch, am besten global regulieren.
Die Reihenfolge klingt vernünftig. Ob sie trägt, lässt sich an einem Fall prüfen, in dem Gesellschaften schon einmal eine Technik beherrschen lernen mussten: der Motorisierung.
Keine Absage an Institutionen
Huangs Berliner Antwort ist Teil einer Linie, die er in den Wochen davor ausgeführt hat. Auf der Konferenz Dreamforce sagte er, Sicherheit sei ein technisches, kein juristisches Problem, und der Markt halte Unternehmen ohnehin davon ab, unsichere Produkte zu veröffentlichen. Beim All-In-Summit plädierte er für unabhängige Prüfer, vergleichbar mit der Finanzkontrolle: Sie müssten nicht so sachkundig sein wie die Unternehmen, aber die richtigen Fragen stellen, und es solle mehrere geben. Berichten zufolge verweist er außerdem auf die zivil- und womöglich strafrechtliche Haftung der KI-Labore, statt neue Gesetze zu fordern.
Das ist keine reine Selbstregulierung. Wer Prüfer nach dem Vorbild der Finanzkontrolle und Haftung verlangt, verlangt Einrichtungen, die auf Recht beruhen: Die Abschlussprüfung gibt es, weil das Gesetz sie vorschreibt, und Haftung ist Recht. Der Streit dreht sich deshalb weniger um das Ob als um das Wann und das Wie.
Wie die Motorisierung ihre Voraussetzungen bekam
Das Auto kam nicht in ein regelfreies Feld. In Großbritannien fiel es unter das Gesetz von 1865 für Straßenlokomotiven: vier Meilen pro Stunde auf dem Land, zwei in Städten, ein Begleiter vorweg. Das populäre Bild vom Mann mit der roten Fahne bis 1896 ist dabei teilweise Legende. Die Pflicht zur roten Fahne entfiel bereits 1878, ein vorausgehender Fußgänger blieb allerdings vorgeschrieben. Erst 1896 schuf der Gesetzgeber mit den „leichten Lokomotiven“ unter drei Tonnen eine eigene Kategorie. Die erste Lehre lautet deshalb: Die Regel kam nicht zu spät, sie passte nicht. Sie war für eine andere Technik gemacht.
In Deutschland entstand das Regelwerk Stück für Stück. Die ersten Kennzeichen in der preußischen Rheinprovinz stammen von 1901. 1906 regelten Bekanntmachungen einzelner Länder, etwa in Oldenburg und Baden, Betriebssicherheit, Zulassung und polizeiliches Kennzeichen. Das Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 schuf dann den Kern der Haftung. Nach seinem § 7 muss der Halter Schäden ersetzen, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen, außer bei höherer Gewalt. Das ist Gefährdungshaftung: Wer eine Gefahr betreibt, haftet für ihre Verwirklichung, auch ohne Verschulden. Wird das Fahrzeug ohne Wissen des Halters benutzt, haftet der Benutzer anstelle des Halters; daneben bleibt der Halter verpflichtet, wenn sein Verschulden die Benutzung ermöglicht hat. Der Jurist Olaf von Gadow hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu dieser Vorschrift in seiner Dissertation „Die Zähmung des Automobils durch die Gefährdungshaftung“ (Duncker & Humblot, 2001) untersucht.
Das Gesetz kam, als Autos noch Sache einer schmalen Oberschicht waren; in Wien fuhren 1914 nach Angaben des Austria Forum etwa 4.000. Die Zahlungsfähigkeit des Haftenden wurde erst später gesichert. Versicherer boten die Kfz-Haftpflicht nach eigener Darstellung seit 1902 freiwillig an. Zur Pflicht wurde sie 1939 beschlossen und ab 1. Juli 1940 – gut drei Jahrzehnte nach der Halterhaftung. Den unmittelbaren Anspruch der Geschädigten gegen den Versicherer brachte erst das Pflichtversicherungsgesetz von 1965.
Auch die Straßen entstanden nicht vor dem Auto. In den USA drängte die Good-Roads-Bewegung auf befestigte Wege. Sie begann als Bündnis von Bauernverbänden und Radfahrerorganisationen wie der 1880 gegründeten League of American Wheelmen; ab 1910 schloss sich die Automobil-Lobby an, etwa die American Automobile Association. Das Gewicht der Autos verteuerte die Pflasterung und machte staatliche Förderung nötig, und in den 1930er-Jahren waren ländliche Straßen vielerorts noch unbefestigt. Die Nachfrage nach Infrastruktur kam zuerst von den Nutzern der Vorgängertechnik, nicht von den Herstellern.
Daraus lässt sich vorsichtig schließen: Die Voraussetzungen entstanden mit der Verbreitung, nicht vor ihr, und Baustein für Baustein über Jahrzehnte. Aber nicht in beliebiger Reihenfolge. Identifizierbarkeit und ein klarer Haftungsadressat kamen früh, Zahlungsfähigkeit und Zugang der Geschädigten spät.
Was sich auf Agenten übertragen lässt
Dem Kennzeichen und der Zulassung entspräche die Identität eines Agenten, dem Führerschein sein Mandat, also das, was er im Namen anderer tun darf. Der Halterhaftung entspräche ein Betreiber, der ohne Verschuldensnachweis einsteht, der Schwarzfahrt-Regel der gekaperte oder missbrauchte Agent, der Pflichtversicherung eine Deckungspflicht und dem Direktanspruch ein Weg für Geschädigte, sich unmittelbar an einen zahlungsfähigen Adressaten zu halten.
An drei Stellen bricht der Vergleich.
Erstens war der Halter eindeutig. Bei Agenten verteilt sich die Kontrolle auf Modellanbieter, Plattform, Betreiber, Nutzer und die Anbieter der Werkzeuge, auf die der Agent zugreift. Gefährdungshaftung braucht einen klaren Adressaten, und wer das bei Agenten sein soll, ist offen. Deshalb der Titel: Der Halter, den die Motorisierung hatte, gibt es bei Agenten noch nicht.
Zweitens war die Infrastruktur öffentlich, physisch und langsam gebaut. Agenten-Infrastruktur, also Verzeichnisse,…
