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Die Bankengewerkschaft DBV fordert Entlastungstage, weil KI die Arbeit dichter, komplexer und verantwortungsvoller mache. Ihre Kritiker halten dagegen, KI befreie von Routine. Beide Seiten fragen, wie stark Technik Menschen belastet. Die ergiebigere Frage lautet, wie die Systeme in die Entscheidungsstrukturen einer Bank eingebettet sind. Dort zeigt sich eine Lücke zwischen dem, der die Unsicherheit einer Entscheidung verarbeitet, und dem, dem sie zugerechnet wird.
Der Anlass
Der Deutsche Bankangestellten-Verband (DBV) geht mit einer neuen Forderung in die Tarifrunde des privaten Bankgewerbes, die am 8. Oktober beginnt. Neben 9,5 Prozent mehr Gehalt verlangt er ein bis drei KI-Entlastungstage pro Quartal. Die Zahl soll sich danach richten, wie stark sich die Arbeit in einem Bereich durch KI verändert. Art und Umfang soll eine Betriebsvereinbarung regeln. Begründet wird die Forderung mit einer Beobachtung, die in der öffentlichen Debatte meist untergeht: Wo KI einzelne Arbeitsschritte beschleunigt, steigen die Fallzahlen. Hinzu kommen die Prüfung der Ergebnisse und die Korrektur von Fehlern. Bei den Beschäftigten verbleiben die Ausnahmefälle, die Beschwerden und die Kontrollaufgaben.
Die Arbeitgeberseite lehnt die Zeitforderung ab. In der Wirtschaftspresse wurde sie als Ausdruck deutscher Besitzstandswahrung kommentiert. KI schaffe doch gerade Freiräume, um komplexe Sachverhalte in Ruhe zu entscheiden.
Die gemeinsame Leerstelle
So gegensätzlich die Positionen wirken, sie teilen eine Prämisse. Beide behandeln KI als Einflussgröße, die von außen auf die Arbeit einwirkt: belastend nach Lesart der Gewerkschaft, entlastend nach Lesart ihrer Kritiker. Gestritten wird über das Vorzeichen, nicht über die Struktur.
Diese Prämisse verdeckt, dass KI-Systeme in Organisationen nicht einfach wirken, sondern situiert sind. Was ein System bewirkt, hängt weniger von seinen technischen Fähigkeiten ab als von der institutionellen Anordnung, in die es eingesetzt wird. Entscheidend ist, welche Entscheidungen es vorbereitet, welche es trifft, wem diese Entscheidungen zugerechnet werden und wer befugt ist, von seinen Ergebnissen abzuweichen. Dasselbe Modell kann in einer Anordnung entlasten und in einer anderen eine Last erzeugen, die es vorher nicht gab.
Dass KI-Agenten institutionell situiert sind, ist keine Metapher. Es lässt sich an der Frage festmachen, welche Art von Regelbezug ein System in einer Organisation hat.
Drei Arten des Regelbezugs
Ein regelgebundener Agent führt Regeln aus, die andere gesetzt haben. Der Geldautomat, die standardisierte Kontoeröffnung und die automatisierte Zahlungsverkehrsstrecke gehören hierher. Seine Situierung ist vergleichsweise unproblematisch. Die Regel ist vorab bekannt, ihre Anwendung ist überprüfbar, und Fehler lassen sich der Regel oder ihrer Implementierung zuordnen. Für die Beschäftigten bedeutet ein solcher Agent Rationalisierung im vertrauten Sinn.
Ein regelintelligenter Agent legt Regeln situativ aus. Er bereitet Kreditentscheidungen vor, bewertet Verdachtsfälle in der Geldwäscheprävention, prüft Dokumente auf Vollständigkeit und Plausibilität oder entwirft Antworten auf Kundenbeschwerden. Die Regeln, an denen er sich orientiert, sind bekannt. Wie er sie im Einzelfall anwendet, ist es nur eingeschränkt.
Ein regelentwerfender Agent schließlich gestaltet die Regeln selbst, nach denen gearbeitet wird. Er definiert Prüfroutinen, schlägt Prozessschritte vor oder passt Entscheidungskriterien an beobachtete Muster an. Im Bankbetrieb dürfte dieser Typ heute die Ausnahme sein. Konzeptionell ist er jedoch der folgenreichste, weil er die Organisation nicht nur ausführt, sondern mitkonstituiert.
Die DBV-Begründung beschreibt fast ausschließlich den zweiten Typ. Fallzahlen, Ergebnisprüfung, Fehlerkorrektur und verbleibende Ausnahmefälle sind die Spuren regelintelligenter Agenten im Arbeitsalltag.
Wo die Unsicherheit bleibt und wo die Zurechnung
Um zu verstehen, warum gerade dieser Typ eine neue Form der Belastung erzeugt, hilft ein Begriff aus der Organisationstheorie. James March und Herbert Simon prägten in „Organizations“ (1958) den Begriff der Unsicherheitsabsorption. Der Soziologe Niklas Luhmann hat ihn in „Organisation und Entscheidung“ (2000) zu einem Grundbegriff seiner Organisationstheorie ausgebaut. Gemeint ist, dass in Organisationen Informationen zu Schlussfolgerungen verdichtet und als solche weitergereicht werden. Wer eine Schlussfolgerung empfängt, arbeitet mit ihr weiter, ohne die Unsicherheit, aus der sie hervorging, noch einmal selbst durchlaufen zu können. Luhmann verbindet das mit dem Begriff der Entscheidungsprämissen. Das sind Vorgaben, auf deren Grundlage entschieden wird, ohne dass sie im Einzelfall neu verhandelt werden.
In klassischen Organisationen fallen Unsicherheitsabsorption und Zurechnung weitgehend zusammen. Wer die Kreditvorlage schreibt, wird für ihre Qualität verantwortlich gemacht. Wer sie gene…
