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Adesso-Grüder Volk­er Gruhn beschreibt agen­tis­che Soft­wa­reen­twick­lung als Ver­fahren, bei dem die Agen­ten ver­schwinden, bevor das Sys­tem läuft. Das ver­schiebt die Gov­er­nance-Frage, löst sie aber nicht: Sie sitzt jet­zt in der Spez­i­fika­tion – und in ein­er Prüf­prax­is, die für Agen­ten zur Laufzeit noch fehlt.


In einem Inter­view beschreibt Gruhn, wie sein Haus Soft­ware inzwis­chen entwick­elt: Men­schen brin­gen die fach­liche Spez­i­fika­tion auf ein hin­re­ichen­des Voll­ständigkeit­sniveau, daraus wer­den Test­fälle abgeleit­et, dann arbeit­en Entwick­lungsagen­ten. Das fer­tige Sys­tem ist weit­ge­hend von Agen­ten erzeugt, enthält aber selb­st keine Agen­ten mehr. Drei Aus­sagen daraus ver­di­enen eine genauere Betra­ch­tung: dass der Agent zur Laufzeit ver­schwindet, dass die Spez­i­fika­tion zum Eng­pass wird, und dass Haf­tung allein nicht genügt.

Zur Begriff­sklärung: Regel­ge­bun­dene Agen­ten führen vorgegebene Regeln aus. Regelin­tel­li­gente Agen­ten leg­en Regeln im Einzelfall aus, wo diese nicht ein­deutig sind. Rege­len­twer­fende Agen­ten erzeu­gen neue Regeln, für sich selb­st oder für andere. Insti­tu­tionell situ­iert ist ein Agent, wenn sein Hand­lungsspiel­raum durch das Regel­w­erk ein­er Organ­i­sa­tion ger­ahmt ist und er sich darin legit­imieren muss.

Die Regeln entstehen früher

Gruhns Unter­schei­dung ist klar: Ein Entwick­lungsagent schreibt Code, das Ergeb­nis ist gewöhn­liche, regel­basierte Soft­ware. In der genan­nten Typolo­gie ist der Entwick­lungsagent rege­len­twer­fend, denn er erzeugt das Regel­w­erk. Das Ergeb­nis ist dage­gen regel­ge­bun­den. Entwurf­s­macht und Laufzeit­macht sind damit getren­nt, und das ist insti­tu­tionell ein sauber­er Zug: Was aus­geliefert wird, ist fest­gelegt und lässt sich prüfen.

Die Gren­ze liegt in der Prüf­barkeit. Gruhn sagt selb­st, dass es pro­duk­tive Soft­ware gibt, deren Code kein Men­sch mehr ange­se­hen hat. Dann ruht die Kon­trolle auf den Test­fällen, und diese wer­den aus der­sel­ben Spez­i­fika­tion abgeleit­et, aus der auch der Code entste­ht. Vor­läu­fig lässt sich ver­muten: Ein Fehler in der Spez­i­fika­tion wird auf diese Weise nicht ent­deckt, son­dern dop­pelt bestätigt. Men­schen greifen laut Gruhn ein, wenn sich die Agen­ten ver­laufen oder groben Unsinn pro­duzieren. Das erfasst den sicht­baren Unsinn, nicht den plau­si­blen.

Die Spezifikation ist die Institution

Wichtiger wird nach Gruhn, die tat­säch­lichen fach­lichen Anforderun­gen zu ver­ste­hen und auszu­drück­en. Sein Beispiel ist das Under­writ­ing beim Ver­sicher­er: Was wird geprüft, nach welchen Kri­te­rien, in welchem Prozess, und worin unter­schei­det sich dieses Unternehmen von anderen? Das sind Entschei­dung­sprämis­sen der Organ­i­sa­tion. Wer sie for­muliert, entwirft fak­tisch die Insti­tu­tion, in der der Agent sich bewegt.

Zwei Fol­gerun­gen, bei­de vor­läu­fig. Erstens ver­schiebt sich der Eng­pass von der Pro­gram­mierung zur Exp­lika­tion. Was eine Organ­i­sa­tion nicht aus­drück­en kann, geht nicht in die Spez­i­fika­tion ein, und ein Agent kann es nach Gruhns eigen­er Auskun­ft nur schw­er selb­st her­aus­find­en. Zweit­ens wan­dert die Gov­er­nance nach vorn: Sie ist Insti­tu­tio­nengestal­tung vor der Aus­führung, nicht Auf­sicht während des Betriebs. Gruhns Satz, schlechte Sys­teme wür­den dann eben bil­liger schlecht nachge­baut, beschreibt genau diese Abhängigkeit.

Offen bleibt, wer die Ver­ant­wor­tung für die Spez­i­fika­tion trägt. Gruhn will stärk­er Fest­preis­pro­jek­te anbi­eten, sodass der Effizien­zgewinn zunächst beim Dien­stleis­ter bleibt. Ob dieser Anreiz auch die Voll­ständigkeit der Spez­i­fika­tion belohnt, sagt er nicht.

Der Rest, der bleibt: Agenten im laufenden System

Gruhn tren­nt selb­st: Wenn Agen­ten im aus­geliefer­ten Sys­tem Entschei­dun­gen tre­f­fen, sei das „geson­dert zu bew­erten“. Solche Anwen­dun­gen seien bei Adesso noch kein rel­e­vantes Geschäft, man unter­stütze Kun­den aber schon beim Train­ing von Facha­gen­ten. Genau hier endet das Prinzip „Der Agent ver­schwindet“. Ein Facha­gent im laufend­en Sys­tem ist min­destens regelin­tel­li­gent, weil er Regeln auf Einzelfälle anwen­det, die sie nicht vorherge­se­hen haben. Die von Gruhn zulet­zt ange­sproch­enen sich selb­st verbessern­den Sys­teme wären zur Laufzeit rege­len­twer­fend.

Dass „geson­dert bew­erten“ aus­ge­sprochen wird, aber kein Maßstab dafür genan­nt ist, ist keine Kri­tik an Gruhn, son­dern ein Befund über den Stand der Debat­te: Für den Entwick­lungsagen­ten gibt es ein Ver­fahren (Spez­i­fika­tion, Tests, Ein­griff), für den Laufzeita­gen­ten bish­er kaum.

Haftung reicht nicht

Gruhns Karus­sell-Ver­gle­ich trifft einen insti­tu­tionellen Kern. Nie­mand sagt, jed­er Schausteller dürfe auf­bauen und müsse im Schadens­fall eben zahlen; es gibt Prü­fun­gen und Stan­dards, damit der Schaden gar nicht erst ein­tritt. Mit Luh­mann lässt sich das präzisieren: Er unter­schei­det Risiko, den Schaden als Folge der eige­nen Entschei­dung, von Gefahr, dem Schaden, den jemand erlei­det, ohne selb­st entsch­ieden zu haben. Haf­tung adressiert die Entschei­der, und zwar nachträglich. Die Betrof­fe­nen bleiben Betrof­fene. Ein Prüfver­fahren ver­legt die Entschei­dung vor den Schaden und macht sie zum Gegen­stand insti­tu­tioneller Kon­trolle.

Die Prü­fung beim Karus­sell funk­tion­iert allerd­ings, weil sein Ver­hal­ten mit dem Zus­tand bei der Abnahme weit­ge­hend fest­ste­ht. Bei regelin­tel­li­gen­ten oder rege­len­twer­fend­en Agen­ten ist das nicht der Fall. Gruhn räumt es für agen­tisch entwick­elte Soft­ware selb­st ein: Ob sie über den Leben­szyk­lus sta­bil bleibt, lasse sich erst bei der Außer­be­trieb­nahme beurteilen. Vor­läu­fig fol­gt daraus, dass eine Prü­fung vor der Aus­liefer­ung nötig, aber nicht hin­re­ichend ist. Sie müsste durch laufende Prü­fung im Betrieb ergänzt wer­den, samt der Befug­nis, einzu­greifen und zu stop­pen.

Gruhns let­zte Forderung geht in diese Rich­tung: Wer nicht erk­lären kann, wie er ein Sys­tem sich­er beherrscht, darf es nicht aus­liefern. Das ist ein Begrün­dungsanspruch und damit im Kern eine Legit­i­ma­tions­frage. Der Anbi­eter muss sich vor Aus­liefer­ung recht­fer­ti­gen, nicht erst danach haften.

Wer prüft später?

Eine Frage Gruhns geht über Ver­fahren hin­aus: Orchestri­eren kann agen­tis­che Prozesse, wer schon größere Soft­ware­pro­jek­te erlebt hat. Erfahrung entste­ht jedoch durch Pro­gram­mieren, und wenn das ent­fällt, ver­siegt die Quelle der Kon­trol­lkom­pe­tenz. Adesso set­zt Beruf­se­in­steiger deshalb nicht in Pro­jek­ten ein, in denen Soft­ware voll­ständig gener­iert wird. Das ist ein insti­tu­tionelles Gegen­mit­tel, aber ein einzel­be­trieblich­es. Ob es sich über das eigene Haus hin­aus durch­set­zt, ist offen.

Einordnung

Gruhn spricht als Anbi­eter, der agen­tis­che Soft­ware­fab­riken verkaufen oder ver­mi­eten kön­nte; das Bild des Agen­ten, der vor der Aus­liefer­ung geht, ist für ihn auch ein Geschäftsmod­ell. Das macht seine Aus­sagen nicht falsch. Für den regel­ge­bun­de­nen Laufzeit­fall ist die Kon­struk­tion plau­si­bel, die Prüflast liegt dort bei Spez­i­fika­tion und Tests. Für Agen­ten, die im laufend­en Sys­tem entschei­den, trägt sie nicht, und dort fehlt, das sagt Gruhn selb­st, das Ver­fahren noch. Dass die Gov­er­nance mit der Spez­i­fika­tion begin­nt, ist vor­läu­fig gut gestützt; ob Prüfver­fahren nach dem Karus­sell-Muster für Laufzeita­gen­ten aus­re­ichen, bleibt eine offene These.

Ralf Keu­per


Quellen

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