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Gart­ner erwartet, dass bis 2027 ein erhe­blich­er Teil der Agen­ten-Vorhaben wieder eingestellt wird. Eine aktuelle Mel­dung macht daraus die Abschal­tung oder Rück­stu­fung in 40 Prozent der Unternehmen. Der Unter­schied ist mehr als eine Frage der For­mulierung. Er zeigt, wie Kon­trolle in den aktuellen Befra­gun­gen gedacht wird: als nachträglich­er Ein­griff, als Not­bremse für Agen­ten, deren Regeln von außen kom­men. Für Agen­ten, die Regeln selb­st ausle­gen oder entwer­fen, trägt dieses Mod­ell nicht.


Was die Befragungen zeigen

Die Befunde, die derzeit kur­sieren, sind erstaunlich ein­heitlich. Dataiku hat 685 CIOs befragt: 84 Prozent sagen, ihre Beschäftigten baut­en Agen­ten und Anwen­dun­gen schneller, als die IT Vor­gaben dafür erlassen kann. Nur 21 Prozent haben volle Kos­ten­trans­parenz, und zwei Drit­tel trauen sich nicht zu, Agen­te­nentschei­dun­gen gegenüber Auf­sichts­be­hör­den lück­en­los zu bele­gen. Thought­works kommt bei 3.200 CIOs auf 88 Prozent, die den Kon­troll­rah­men von der Nutzung über­holt sehen, obwohl 70 Prozent bere­its einen Chief AI Offi­cer eingestellt haben.

Dass es um mehr als Wahrnehmung geht, zeigen zwei Erhe­bun­gen zum Betrieb. Optro berichtet aus 417 Prü­fungsleitun­gen, dass in 34 Prozent der Organ­i­sa­tio­nen unge­naue Agen­te­nentschei­dun­gen tat­säch­lich umge­set­zt wur­den; 30 Prozent erlebten unge­wollte Aktio­nen, 25 Prozent Kon­trol­laus­fälle. Jump­Cloud stellt unter 250 IT-Leit­ern fest, dass 59 Prozent ihre Agen­ten nicht voll­ständig in die Iden­titäts- und Zugriffsver­wal­tung einge­bun­den haben. Fast drei Vier­tel sehen Abwe­ichun­gen zwis­chen erlaubten und tat­säch­lich ver­i­fizierten Zugrif­f­en.

Auf der Auf­sichts­seite ver­langt die britis­che Daten­schutzbe­hörde ICO Auskün­fte von Mod­el­len­twick­lern, weil Agen­ten Schutzvorkehrun­gen umgan­gen haben, und sam­melt in ein­er Kon­sul­ta­tion bis zum 20. Novem­ber 2026 weit­ere Nach­weise. Auch hier lautet die Frage: Was lässt sich bele­gen?

Eine Zahl, die sich unterwegs verändert hat

Die Schlagzeile der Mel­dung stützt sich auf Gart­ner. Die ursprüngliche Prog­nose vom Som­mer 2025 lautet aber anders: Mehr als 40 Prozent der Agen­ten-Pro­jek­te wür­den bis Ende 2027 eingestellt, genan­nt wer­den drei Gründe, näm­lich steigende Kosten, unklar­er Geschäftswert und unzure­ichende Risikokon­trollen. In der aktuellen Wieder­gabe sind daraus 40 Prozent der Unternehmen gewor­den, die Agen­ten her­ab­stufen oder abschal­ten, weil Kon­trol­l­lück­en erst nach Zwis­chen­fällen im Pro­duk­tiv­be­trieb sicht­bar wer­den.

Das sind zwei ver­schiedene Aus­sagen. Die erste han­delt von Vorhaben, die an Wirtschaftlichkeit und Risiko scheit­ern. Die zweite han­delt von laufend­en Sys­te­men, die nach einem Vor­fall zurückgenom­men wer­den. Ob der Mel­dung eine neuere Gart­ner-Aus­sage zugrunde liegt, lässt sich ihr nicht ent­nehmen; sie nen­nt keine Quelle. Als Beleg für die zweite Lesart taugt die Zahl daher nicht.

Kontrolle als Notbremse

Gemein­sam ist den Befra­gun­gen eine stille Annahme: Es gibt Regeln, und Gov­er­nance heißt, sie durchzuset­zen. Wo das nicht gelingt, bleibt als let­ztes Mit­tel der Rück­bau, die Her­ab­stu­fung der Autonomie oder die Abschal­tung. Das ist ein Schal­ter mit zwei Stel­lun­gen, und er wirkt erst, wenn der Schaden sicht­bar ist.

Dieses Bild passt zu einem Agen­ten, der Vorgegebenes aus­führt, also zum regel­ge­bun­de­nen Agen­ten. Seine Regeln ste­hen vor dem Betrieb fest, sie lassen sich prüfen, und eine Abwe­ichung ist ein Fehler. Wer so denkt, kann Kon­trolle als externe Instanz organ­isieren, und der Chief AI Offi­cer ist deren Per­son­al­isierung.

Schon für diesen ein­fach­sten Fall zeigen die Zahlen, dass die Bindung nicht gelingt. Wenn die Zugriffe der Agen­ten nicht in den beste­hen­den Rechter­ah­men einge­bun­den sind und erlaubt und ver­i­fiziert auseinan­der­fall­en, ist der Agent nicht ein­mal regel­ge­bun­den im stren­gen Sinn. Er han­delt in einem Raum, den nie­mand kon­sti­tu­iert hat.

Wer entscheidet, wer trägt

Die Befra­gun­gen enthal­ten außer­dem einen Befund zur Zurech­nung. 90 Prozent der CIOs geben an, für Fehler einzuste­hen, die durch unab­hängig einge­führte Werkzeuge entste­hen. Hier hil­ft eine Unter­schei­dung von Niklas Luh­mann, dem Sozi­olo­gen, auf den sich dieses Blog the­o­retisch stützt. In sein­er „Sozi­olo­gie des Risikos“ tren­nt er Risiko und Gefahr: Ein möglich­er Schaden ist Risiko, wenn er auf eine eigene Entschei­dung zurück­ge­ht, und Gefahr, wenn er von außen auf einen zukommt. Dieselbe Entschei­dung ist für den, der sie trifft, ein Risiko, für den Betrof­fe­nen eine Gefahr.

Die Beschäftigten, die Agen­ten bauen, entschei­den. Die CIOs sind von diesen Entschei­dun­gen betrof­fen, wer­den aber als Entschei­der behan­delt. Zurech­nung und tat­säch­liche Entschei­dungs­macht fall­en auseinan­der. Das erk­lärt, warum 76 Prozent der Dataiku-Befragten um ihre Stelle fürcht­en, falls bis Ende 2027 keine mess­baren Gewinne vor­liegen: Sie tra­gen das Risiko ander­er.

Der Preis der Nachträglichkeit

Nachträgliche Kon­trolle kostet Aufmerk­samkeit. Nach Optro berichtet fast die Hälfte der Befragten, das Per­son­al ver­bringe inzwis­chen mehr Zeit damit, KI-Ergeb­nisse zu prüfen und zu kor­rigieren. 96 Prozent der Führungskräfte hal­ten eine Anpas­sung der Abläufe für nötig, nur 9 Prozent haben sie sich­er umge­set­zt. Der Pro­duk­tiv­itäts­gewinn, an dem die Vorhaben gemessen wer­den, wird auf diese Weise vom Prü­faufwand aufgezehrt.

Das ist die ökonomis­che Seite der Not­bremse. Wer erst nach dem Vor­fall ein­greift, muss vorher dauernd hin­se­hen, und dieses Hin­se­hen ist knapp.

Was bei anderen Agententypen anders wäre

Bei regelin­tel­li­gen­ten Agen­ten, die Regeln auf den Einzelfall hin ausle­gen, wird aus der Abwe­ichung eine Ausle­gungs­frage. Ein Ver­stoß ist dann nicht mehr ein­fach festzustellen, und die Rück­stu­fung trifft auch das Erwün­schte. Bei rege­len­twer­fend­en Agen­ten, die Rou­ti­nen und Regeln selb­st her­vor­brin­gen, fehlt der externe Maßstab ganz. Abschal­ten beseit­igt dort den Schaden, nicht die Frage, wer die ent­wor­fene Regel legit­imiert hat.

Für diese Typen müsste Gov­er­nance Teil der insti­tu­tionellen Kon­sti­tu­tion des Agen­ten wer­den, vor dem Betrieb und nicht erst als Kon­trolle während­dessen. Die Befra­gun­gen sagen darüber nichts, weil sie diese Agen­ten nicht im Blick haben. Das ist keine Kri­tik an ihnen, es ist der Gegen­stand, den sie erfassen.

Was offen bleibt

Die Erhe­bun­gen sind Selb­stauskün­fte von Führungskräften, durchge­führt von Anbi­etern, die Gov­er­nance-Lösun­gen oder Beratung verkaufen. Die Wieder­gabe stammt aus ein­er redak­tionell geprüften, aber KI-gestützt erstell­ten Mel­dung. Die These, dass das vorherrschende Kon­trollmod­ell einen regel­ge­bun­de­nen Agen­ten voraus­set­zt, wird durch diese Befunde allen­falls vor­läu­fig kor­ro­bori­ert. Belegt ist sie nicht. Offen ist, ob sich in den Dat­en Unter­schiede nach Agen­ten­typ find­en ließen, wenn jemand danach fragte.

Ralf Keu­per


Quellen

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