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Unternehmen tre­f­fen täglich unzäh­lige Entschei­dun­gen. Die Opti­mierung und Automa­tisierung von Entschei­dung­sprozessen ist deshalb Ker­nauf­gabe in vie­len Unternehmen. Viele Entschei­dun­gen, die bis­lang durch den Men­schen getrof­fen wur­den, kön­nen von Algo­rith­men und algo­rith­mis­chen Ver­fahren eben­so, wenn nicht sog­ar noch präzis­er, objek­tiv­er und schneller getrof­fen wer­den. Dies gilt ins­beson­dere für daten­in­ten­sive und zeitkri­tis­che Entschei­dun­gen, die ratio­nalen (for­mal­isier­baren) Kri­te­rien fol­gen. Hier spricht man von Algo­rith­mic Deci­sion Mak­ing (ADM). …

ADM-Sys­teme kön­nen fehler­hafte Entschei­dun­gen tre­f­fen, die möglicher­weise nor­ma­tive Anforderun­gen ver­let­zen und damit Rechte Drit­ter ver­let­zen. Ins­beson­dere sind das Diskri­m­inierungsver­bot sowie das Ver­bot automa­tisiert­er Entschei­dun­gen betrof­fen. So ist beispiel­sweise nach dem All­ge­meinen Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) eine Benachteili­gung, im Sinne ein­er Diskri­m­inierung, nach bes­timmten indi­vidu­ellen Merk­malen nicht zuläs­sig. ADM-Sys­teme, ins­beson­dere wenn ihnen maschinelle Lern­ver­fahren zugrunde liegen, kön­nen jedoch genau solch prob­lema­tis­ches Ver­hal­ten aufweisen. …

Das vor­liegende Gutacht­en wurde im Auf­trag des Sachver­ständi­gen­rates für Ver­braucher­fra­gen (SVRV) von ein­er inter­diszi­plinären Experten­gruppe aus Juris­ten und Infor­matik­ern der Gesellschaft für Infor­matik e.V. zwis­chen Novem­ber 2017 und August 2018 erstellt. Es vere­int tech­nis­che und rechtliche Betra­ch­tun­gen von ADM-Ver­fahren mit ihren zugrun­deliegen­den Sys­te­men und gibt der Poli­tik konkrete Hand­lungsempfehlun­gen an die Hand.

Quelle: Tech­nis­che und rechtliche Betra­ch­tun­gen algo­rith­mis­ch­er Entschei­dungsver­fahren

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