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Wer trägt das Risiko, wenn kün­stlich­er Intel­li­genz – etwa Chat­G­PT – schaden­strächtige Fehler unter­laufen? Wenn die beteiligten Men­schen sorgfältig gehan­delt haben, haftet nach gel­ten­dem Recht – nie­mand. Um dieser gravieren­den Ver­ant­wor­tungslücke zu begeg­nen, entwer­fen Anna Beck­ers und Gun­ther Teub­n­er drei rechtliche Haf­tungsregime, für die sie Erken­nt­nisse aus der Sozi­olo­gie sowie der Moral- und der Tech­nikphiloso­phie her­anziehen: Prinzi­pal-Agen­ten-Haf­tung für Hand­lun­gen autonomer Soft­ware-Agen­ten (»Aktan­ten«), Net­zw­erkhaf­tung für verdichtete Men­sch-KI-Inter­ak­tio­nen (»Hybride«) und fond­basierte Entschädi­gung für ver­net­zte KI-Sys­teme (»Schwärme«). Ein bahn­brechen­der Lösungsvorschlag für eine hochak­tuelle Prob­lematik.

Quelle: Dig­i­tale Aktan­ten, Hybride, Schwärme. Drei Haf­tungsregime für kün­stliche Intel­li­genz

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