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Die Dek­a­Bank hat im ver­gan­genen Monat eine Weit­er­en­twick­lung ihrer KI-Strate­gie vorgenom­men. Mit der Ein­führung von Dek­aG­PT 2.0 erweit­ert das Finanzin­sti­tut seine dig­i­tal­en Fähigkeit­en und set­zt dabei auf inno­v­a­tive kün­stliche Intel­li­genz. Der KI-Ver­ant­wortliche Dwarak Vit­tal betont die neuen Funk­tio­nen: Die Soft­ware kann nun mehrere Doku­mente gle­ichzeit­ig durch­suchen, große Doku­mente präzis­er analysieren und sog­ar Bilder gener­ieren — etwa für Präsen­ta­tio­nen oder Social-Media-Beiträge1AUF DEM WEG ZU KI 2.02Deka startet verbesserten Chat­bot und investiert Mil­lio­nen in KI3Deka startet besseren Chat­bot — investiert Mil­lio­nen in KI.

Als näch­ster Schritt sind indi­vid­u­al­isierte Chat­bots für ver­schiedene Fach­bere­iche geplant. Diese wer­den speziell auf die Bedürfnisse bes­timmter Nutzer­grup­pen zugeschnit­ten und interne Infor­ma­tio­nen bere­it­stellen. Allerd­ings wird der Zugriff auf diese spezial­isierten Bots begren­zt sein. Vit­tal beschreibt Dek­aG­PT tre­f­fend als “Schweiz­er Taschen­mess­er für gen­er­a­tive KI”, während die Fach­bere­ichs-Chat­bots deut­lich spezial­isiert­er arbeit­en sollen.

Die Entwick­lung bei der Dek­a­Bank ist Teil eines branchen­weit­en Trends: Finanz­di­en­stleis­ter weltweit exper­i­men­tieren mit KI-Tech­nolo­gien, um Pro­duk­tiv­ität zu steigern und Kosten zu senken. In Deutsch­land nutzen bere­its mehrere Banken wie LBBW, Hela­ba und DZ Bank ähn­liche Sys­teme. Die Vorteile sind vielfältig: Chat­bots kön­nen repet­i­tive Auf­gaben vere­in­fachen.

Die Dek­a­Bank investiert mehrere Mil­lio­nen Euro in diese Entwick­lung. Ein strate­gis­ches KI-Team von sieben Mitar­beit­ern treibt das Pro­jekt voran, während oper­a­tiv deut­lich mehr Per­so­n­en in Pla­nung und Umset­zung involviert sind.

Der Chat­Bot von Deka ist indes noch weit von dem ent­fer­nt, was unter einem autonomen KI-Agen­ten ver­standen wird. Es han­delt sich um einen typ­is­chen KI-Assis­ten­ten, der für die interne Informationsbeschaffung‑, verteilung und ‑ver­wal­tung zuständig ist und über kein­er­lei Entschei­dungs­frei­heit­en ver­fügt.

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